Für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte kann eine fundierte Zweitmeinung essentiell sein, wenn es um den weiteren Behandlungsverlauf geht. Gerade bei komplexen Fragestellungen bedarf es, unter Umständen, einer differenzierten Betrachtungsweise. Unsere Experten der Orthopädischen Fachklinik stehen Ihnen als Patientinnen und Patienten oder als Kolleginnen und Kollegen gerne und unverbindlich zur Verfügung.
Zweitmeinungsportal der Hessing Kliniken
Ihre Zweitmeinung einholen
Die Zweitmeinung
Voraussetzung für das Einholen einer Zweitmeinung in unserer Klinik, ist das Vorliegen eines orthopädischen oder radiologischen Befundes. Ziel der Zweitmeinung ist es, eine bestehende Diagnose mit einhergehender Behandlungsempfehlung durch einen zweiten Experten zu prüfen.
Mit unserem Zweitmeinungsportal möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich unabhängig über die bereits bestehende Diagnose Ihrer Erkrankung oder die Ihrer Patientin beziehungsweise Ihres Patienten auszutauschen. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie auf Ihre Anfrage eine schriftliche Antwort, die sich auf Ihre individuelle Situation bezieht. Je nach vorläufigem Ergebnis der Zweitmeinung und Ihrer Entscheidung, wird ein persönlicher Termin bei uns im Hause zeitnah verein
Der Ablauf
Grundsätzlich kann jede Person bei uns eine Zweitmeinung einholen, bei der eine erste Diagnose gestellt ist oder ein konkreter Therapievorschlag vorliegt. Ist dies der Fall, schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage möglichst detailliert, gemeinsam mit Ihren Unterlagen (Befunde, Arztbriefe, MRT, CT, usw.), an den jeweiligen Fachbereich, den Sie konsultieren möchten. Ihre Anfrage wird dann schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass eine vollständige Einschätzung nach deutschem Recht nur nach persönlicher Untersuchung erfolgen kann. Eine vorläufige Rückmeldung können Sie jedoch bereits vorab erhalten.
Wir danken Ihnen für das Vertrauen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Die Vergütung
Die Vergütung der ärztlichen Experten, im Rahmen der Zweitmeinung, ist an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesetzlich gebunden und richtet sich nach dem Aufwand. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten unserer ärztlichen Leistung in einem solchen Fall bei 130,00 Euro. Dennoch beachten Sie bitte, dass die Gesamtkosten geringfügig variieren können, jedoch 150,00 Euro nicht überschreiten.

















