Dank Reha zurück in ein selbstbestimmtes Leben
Die beiden Reha-Kliniken der Hessing Stiftung bieten Anschlussheilbehandlungen und Heilverfahren

Eine Rehabilitation ist eine gesetzliche Pflichtleistung Patientinnen und Patienten können sie als Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Klinikaufenthalt oder als Heilverfahren (HV) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt beantragen. Hessing bietet beide Leistungen bei Erkrankungen des Bewegungsapparates an -  in der Klinik für Orthopädische Rehabilitation und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation. „mehr bewegen“ sprach mit Alexandra Widmann vom Sozialdienst der Hessing Kliniken.

Welche Möglichkeiten zur Reha bietet Hessing?

Widmann: Es gibt die Hessing Klinik für Orthopädische Rehabilitation und die Hessing Klinik für Geriatrische Rehabilitation. In beiden Häusern kann man eine Anschlussheilbehandlung oder auch eine Reha machen. Unsere Orthopädische Rehaklinik ist spezialisiert auf konservativ und operativ behandelte Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie etwa nach einer Knie-, Hüftgelenks- oder Schulteroperation. Unsere Klinik für Geriatrische Rehabilitation hat sich auf ältere Menschen spezialisiert, die nicht mehr so mobil sind und oft unter weiteren Beschwerden leiden. 


Muss man bei Hessing operiert worden sein, um eine Reha bei Hessing machen zu können?

Widmann: Nein, viele unserer Patientinnen und Patienten werden woanders operiert und kommen auf eigenen Wunsch und nach Genehmigung der Krankenkasse zu Hessing. Andere Patienten haben aufgrund von Problemen am Bewegungsapparat mit Unterstützung ihres Hausarztes oder Orthopäden eine Reha bei der Kasse  genehmigt bekommen und können ihre Reha bei uns absolvieren. 
 

Wann kann eine Reha beantragt werden?

Widmann: Voraussetzung für eine Anschlussheilbehandlung oder das Heilverfahren ist eine medizinische Indikation und eine ärztliche Empfehlung. Dies kann bei einem vorangehenden Klinikaufenthalt der behandelnde Arzt sein oder beim Heilverfahren ein niedergelassener Arzt. Nach einer Operation bei Hessing unterstützt unser Sozialdienst Patientinnen und Patienten bei der Beantragung der Anschlussheilbehandlung. 

Wer trägt die Kosten für eine Reha?

Alexandra Widmann: Die Kosten für eine orthopädische Anschlussheilbehandlung oder das Heilverfahren trägt entweder die Deutsche Rentenversicherung (Berufstätige, Noch-Nicht-Berentete Patienten) oder die Krankenkasse (Rentner, Beamte). Eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag sind selbst zu übernehmen.

Wie lange dauert es, bis eine Reha genehmigt wird?

Alexandra Widmann: Eine Anschlussheilbehandlung wird meist innerhalb weniger Tage genehmigt, da hier eine unmittelbare Notwendigkeit aufgrund des vorangegangenen Krankenhausaufenthaltes vorliegt. Bei einer Reha ohne vorherigen Klinikaufenthalt muss der Kostenträger innerhalb von drei Wochen entscheiden. 

Wie lange dauert eine Reha?

Alexandra Widmann: Eine Reha wird meist für drei Wochen bewilligt. Falls notwendig kann auch ein längerer Zeitraum genehmigt oder während des Reha-Aufenthaltes ein Verlängerungsantrag vom Reha-Arzt gestellt werden. 



Alexandra Widmann
Sozialdienst der Hessing Kliniken