Begründung trägt Entscheidung nicht
Augsburg(pm).-Mehr als fünf Wochen nachdem man dem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) der Hessing Stiftung eine neue Ermächtigung für den Weiterbetrieb verweigert hat, kam jetzt die Begründung des Zulassungsausschusses. Eine Begründung, die nach Meinung der Stiftung, die Entscheidung keinesfalls rechtfertigt: „Von der Entscheidung sind wir enttäuscht, von der Begründung noch viel mehr. So etwas hätten wir nicht für möglich gehalten“